Anwendungsbereich und Anwendung
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Bewirtungsunternehmen („Gastronom“) und allen Vertragspartnern („Gast“ oder „Kunde“), die über das Online-Reservierungs- und Managementsystem ReviaReserve („Anwendung“) angebahnt werden.
1.2 ReviaReserve ist ein Produkt von Revialabs, Lichtenrader Damm 125, 12305 Berlin, E-Mail: info@revialabs.de.
1.3 ReviaReserve ermöglicht es den Gastronomen,
(i) über den Einsatz unselbstständiger Webanwendungen („Widget“) auf der gastronomieeigenen Website Reservierungen für Ladenlokale entgegenzunehmen,
(ii) Bestellungen zur Abholung vor Ort oder Lieferungen zum Gast aufzunehmen sowie kontaktlose Bestellungen am Tisch entgegenzunehmen,
(iii) den Erwerb von Tickets oder Gutscheinen anzubieten, oder
(iv) Feedback-E-Mails nach dem Besuch an den Gast zu verschicken.
1.4 Die Leistungen von ReviaReserve umfassen die Bereitstellung der Widgets für den Gastronomen, auf die die Gäste per Internetverbindung zugreifen können.
1.5 ReviaReserve übermittelt ausschließlich Reservierungsanfragen und Bestellungen des Gastes an den Gastronomen. Ein Vertragsverhältnis kommt nicht mit ReviaReserve oder Revialabs zustande. Verträge werden ausschließlich zwischen Gast und Gastronom abgeschlossen. ReviaReserve und Revialabs sind keine Partei bezüglich der Geschäftsbedingungen zwischen dem Gast und dem Gastronomen. ReviaReserve und Revialabs übernehmen keine Verantwortung für Gastronomieerfahrungen oder Bewertungen der Restaurants. ReviaReserve stellt keine Empfehlung oder Bestätigung eines Gastronomen oder seiner Produkte, Services, Einrichtungen oder sonstigen Leistungen dar.
Vertragsgegenstand
2.1 Die Reservierung über das Widget können nur Gäste in Anspruch nehmen, die diese AGB bei Vertragsschluss akzeptiert haben.
2.2 Gegenstand des Vertrags ist die verbindliche Reservierung des Gastes mittels des Widgets bei dem Gastronomen. Eine Reservierungsanfrage eines Gastes über das Widget bzw. die Ticket- und Gutscheinfunktion stellt ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags zwischen dem Gast und dem Gastronomen dar.
2.3 Erst durch Bestätigung des Angebots durch den Gastronomen wird ein Reservierungsvertrag abgeschlossen.
2.4 Der Bewirtungsvertrag zwischen Kunde und Gastronom wird erst mit verbindlicher Bestellung von Waren und Getränken durch den Gast abgeschlossen.
Durchführung einer Reservierung
3.1 Die Nutzung des Widgets auf der Webseite des Gastronomen setzt die vorherige Anmeldung des Gastes voraus.
3.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Gast über das Widget von ReviaReserve. ReviaReserve erstellt mit den eingegebenen Kontaktdaten in der Gästedatenbank des Gastronomen einen „Kontakt“, vergleichbar mit einer Gästekartei. Dazu muss der Gast seinen Klarnamen eingeben sowie eine gültige E-Mail-Adresse und Telefonnummer verwenden. Die Angabe dieser Informationen ist erforderlich, damit ReviaReserve die Anwendung bereitstellen kann. Es kann sein, dass weitere Informationen seitens des Gastronomen benötigt werden, damit ReviaReserve einen bestimmten Dienst bereitstellen kann, für Rückfragen des Gastronomen gegenüber dem Gast oder für die Vereinbarung einer Stornogebühr nach Ziffer 3.4 dieser AGB.
3.3 Die Anmeldung ist nur erlaubt, wenn der Gast volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig ist. Minderjährigen Personen ist eine Anmeldung untersagt. Bei einer juristischen Person muss die Anmeldung durch eine unbeschränkt geschäftsfähige und vertretungsberechtigte natürliche Person erfolgen.
3.4 Im Rahmen des Reservierungsprozesses besteht seitens des Gastronomen die Möglichkeit, die verbindliche Reservierung auch von der Vereinbarung einer pauschalen Stornogebühr („No-Show-Fee“) als angemessener Ersatz für die nutzlosen Aufwendungen des Gastronomen mittels Setzung eines Hakens in einer Checkbox abhängig zu machen. Dafür hat der Gastronom eine vorher definierte Höhe der pauschalen Entschädigungssumme und die diese auslösenden Ereignisse, wie z. B. Nicht-Erscheinen oder zu späte Stornierung der Reservierung, festgelegt, bei deren Eintritt die No-Show-Fee als pauschale Entschädigungssumme verlangt werden kann. Die No-Show-Fee wird ausschließlich dem Gastronomen geschuldet und nicht ReviaReserve oder Revialabs. Ob eine No-Show-Fee gefordert wird, entscheidet ausschließlich der Gastronom und nicht ReviaReserve oder Revialabs. Die No-Show-Fee ist bei Eintritt des vorher festgelegten Ereignisses fällig und wird innerhalb der ersten vierzehn (14) Tage nach Eintritt des Ereignisses mittels der hinterlegten Zahlungsdaten seitens ReviaReserve eingezogen, sofern der Gastronom nicht auf den Einzug verzichtet. Bei allen eingetretenen Ereignissen bleibt es dem Gast gegenüber dem Gastronomen unbenommen, nachzuweisen, dass dem Gastronomen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als mit der No-Show-Fee gefordert wird.
3.5 Nachdem der Gast über das Widget die Reservierung durchgeführt hat, also nach Bestätigung der AGB/Datenschutzbestimmungen von ReviaReserve und ggf. der AGB/Stornorichtlinien des Gastronomen, erhält der Gast unter Verwendung seiner Kontaktdaten, z. B. per E-Mail, SMS oder über andere Kontaktwege, eine verbindliche Reservierungsbestätigung des Gastronomen.
Feedback-E-Mail nach Durchführung der Bewirtung
4.1 Der Gastronom wird nach der Durchführung des Bewirtungsvertrags eine Feedback-E-Mail an den Gast verschicken, um das Bewirtungserlebnis zu bewerten.
4.2 Der Versendung einer Feedback-E-Mail kann der Gast vor der Versendung jederzeit gegenüber dem Gastronomen widersprechen. Infolge des Widerspruchs wird keine Feedback-E-Mail des Gastronomen an den Gast verschickt.
Widerrufsrecht bei Gutscheinen
5.1 Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über den Gutscheinkauf zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie den Gutschein per E-Mail erhalten haben.
5.2 Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, stehen Ihnen folgende Optionen zur Verfügung:
a) Elektronische Widerrufsfunktion (§ 356a BGB): Nutzen Sie den Widerrufsbutton unter der Ihnen nach der Bestellung per E-Mail mitgeteilten Widerruf-URL oder im Gutschein-Widget des Restaurants.
b) Textform: Mitteilung per E-Mail, Brief oder Fax an die im Impressum genannten Kontaktdaten des Gastronomen.
5.3 Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
5.4 Wenn Sie den Gutscheinvertrag widerrufen, hat Ihnen der Gastronom alle Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen zurückzuzahlen.
5.5 Bei bereits ganz oder teilweise eingelösten Gutscheinen sind Sie zum Wertersatz für die erhaltene Leistung verpflichtet, sofern Sie vor Vertragsabschluss hierüber belehrt wurden und der Leistungserbringung zugestimmt haben.
Geistige Eigentumsrechte und Haftungsbeschränkung
6.1 Sofern nicht anders angegeben, gehören alle Rechte an der Anwendung, insbesondere Technologie, Inhalte, Marken, Aussehen und Erscheinungsbild, Revialabs oder ihren Lizenznehmern. Durch die Verwendung der Anwendung stimmen Sie zu, diese ausschließlich zu ihrem beabsichtigten Zweck und unter Beachtung der nachfolgenden Bedingungen zu nutzen.
6.2 Ohne schriftliche Erlaubnis von Revialabs oder ihren Lizenznehmern dürfen Sie nichts auf der Website oder in der Anwendung von ReviaReserve zu einem gewerblichen Zweck überwachen, kopieren, auslesen, durchsuchen, herunterladen, reproduzieren oder anderweitig nutzen.
6.3 Schadensersatzansprüche gegen Revialabs im Zusammenhang mit der Nutzung von ReviaReserve sind grundsätzlich ausgeschlossen. Revialabs haftet nur - gleich aus welchem Rechtsgrund - bei:
a) Vorsatz;
b) grober Fahrlässigkeit von Revialabs, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen bei der Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung;
c) schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Datenschutz
7.1 Für die Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen gegenüber den Gästen ist der Gastronom im Sinne des Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) allein verantwortlich. ReviaReserve verarbeitet die dabei generierten Daten als Auftragsverarbeiter für den Gastronomen nach Art. 4 Nr. 8 DSGVO in Verbindung mit Art. 28 DSGVO.
7.2 Zu den Qualitätsansprüchen von ReviaReserve gehört es, verantwortungsbewusst mit den persönlichen Anmeldedaten der Gäste („personenbezogene Daten“) umzugehen. Die sich aus der Anmeldung sowie aus der Nutzung der verfügbaren Dienste ergebenden personenbezogenen Daten werden von ReviaReserve daher nur verarbeitet, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. ReviaReserve wird die personenbezogenen Daten des Gastes vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht unbefugt an Dritte weitergeben. Alle relevanten Informationen zum Thema Datenverarbeitung und Datenschutz findet der Gast unter: https://www.reviareserve.com/datenschutzerklaerung/
Schlussbestimmungen
8.1 Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Leistungsort ist Berlin für alle Streitigkeiten, die aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag entstehen.
8.2 Sollten eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, so soll die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt werden, die dem wirtschaftlich und rechtlich Gewollten am nächsten kommt.
8.3 Revialabs behält sich als Anbieter von ReviaReserve das Recht vor, die AGB mit Wirkung für die Zukunft insbesondere in den folgenden Fällen zu verändern:
- wenn und soweit sich die Marktlage nach Vertragsschluss in kalkulatorischer oder technischer Hinsicht aus Sicht von Revialabs in triftiger Art und Weise verändert hat;
- wenn Revialabs das Angebot und die Services verbessern, erweitern oder zugunsten der Kunden verändern möchte.